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Anfahrt zum Gericht

Anfahrt mit dem PKW:

Bei den Gerichtsgebäuden stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Anfahrtskizze

Routenplaner

 

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Außerordentlich verkehrsgünstig liegt Waiblingen an den zwei S-Bahn-Linien S 2 und S3. Diese gewährleisten im 30-Minutentakt eine Verbindung nach Stuttgart oder in die andere Richtung nach Backnang und Schorndorf.

Waiblingen liegt an den wichtigen Strecken Richtung Nürnberg und Aalen / Nördlingen. Auch die Regional-Züge sorgen für rasche Verbindungen zwischen Waiblingen und dem Stuttgarter Hauptbahnhof. Großräumige Park-and-ride-Anlagen bei den Bahnhöfen erleichtern das Umsteigen auf den öffentlichen Personennahverkehr.

Näheres können Sie unter der Seite der Stadt Waiblingen erfahren.

Zu Fuß sind alle vier Gerichtsgebäude innerhalb von 5 bis 10 Minuten vom Bahnhof aus bequem zu erreichen.

  • Zum Gebäude Bahnhofstraße wenden Sie sich nach dem Bahnhof nach rechts. Überqueren Sie die Devizestraße und wenden Sie sich an der ersten Kreuzung nach links. Folgen Sie der Bahnhofstraße bis zum Amtsgericht.
  • Zu den übrigen Gebäuden wenden Sie sich nach dem Bahnhof nach links. Nach ungefähr 150 Metern bergab befindet sich das Gebäude Dammstraße auf der rechten Seite.
  • Zum Gebäude Weidachstraße biegen Sie direkt vor dem Gebäude Dammstraße rechts in die Einfahrt ein und erreichen nach Überquerung des Hofes Ihr Ziel.
  • Zum Gebäude Fronackerstraße gehen Sie am Gebäude Dammstraße vorbei und wenden sich an der zweiten Kreuzung nach rechts. Nachdem Sie der Frohnackerstraße ungefähr 150 Meter gefolgt sind, befindet sich das Gerichtsgebäude auf der linken Seite.

 

Fußleiste