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Briefkästen an den Gerichtsgebäuden

Der zentrale Posteingang für alle Gerichtsgebäude und Abteilungen, außer Grundbuchamt, befindet sich am Gerichtsgebäude Bahnhofstraße 48.

Posteinwurf kann nur dort erfolgen.

Am Gerichtsgebäude in der Bahnhofstraße 48 ist auch ein Nachtbriefkasten angebracht.

Das Grundbuchamt in der Winnender Straße 27 verfügt über einen eigenen Briefkasten am Gebäude.

Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen:

  • sind Postsendungen an das Grundbuchamt ausschließlich an die Adresse Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen zu richten
  • sind während der Öffnungszeiten Schriftstücke nicht einzuwerfen, sondern persönlich an der Infothek des Grundbuchamts abzugeben

 

 

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